Hintergrund:
Foetuskopf
auf Möwe, Kunstmuseum Bern
Auf Grund verschiedener (absichtlich oder unabsichtlich verbreiteter) Fehlinformationen seitens der Medien ist es uns wichtig, nochmals folgendes festzuhalten:
Die Strafanzeige gegen das
Kunstmuseum Bern und die Installation „Ruan“ ist von keiner
Absicht zur „Zensur“ motiviert.
Die Anzeige war die
letztmögliche Massnahme, nachdem das Kunstmuseum den Dialog
verweigert hatte. Die Verantwortlichen waren entweder nicht willens
oder nicht in der Lage, die genaue Herkunft des in Frage gestellten
Objektes innerhalb von einer Woche zu erklären, dies obwohl dem
BAF bereits zahlreiche Informationen vorlagen, dass bei der Herstellung
des Exponates menschliches Material verwendet wurde.
In anatomischen und historischen
Museen ausgestellte Leichname stören uns nicht, sofern deren
Herkunft genau geklärt ist. Es handelt sich dort primär um
eine wissenschaftliche Absicht, welche einen Beitrag zum besseren
Verständnis der Behandlung von Krankheiten liefert. In
anatomischen Museen wird heute die Einwilligung der betroffenen Person
selber oder von Entscheidungsberechtigten sichergestellt. Die
Konservierung von Leichen entsprach in früheren Kulturen oft dem
ausdrücklichen Willen der direkt Betroffenen.
Es besteht damit ein grosser Unterschied zu einem Kunstmuseum, welches unter dem Vorwand, es handle sich um „Kunst“, die Verfremdung und Zerstörung menschlichen oder tierischen Lebens gutheisst und duldet und entsprechende Objekte öffentlich ausstellt und zugänglich macht. Als Journalist und Staatsbürger sind wir berechtigt, entsprechende Fragen zu stellen und beantwortet zu bekommen, handelt es sich bei der Menschenwürde doch um ein in unserem Rechtsstaat verankertes, unumstössliches Prinzip, welches mit der Berufung auf die Kunstfreiheit nicht ausgehebelt werden darf. Immerhin wird der Direktor des Kunstmuseums im „Bund“ vom 9.08.2005, Seite 9, mit den Worten zitiert: „Für Frehner ist klar, dass für eine Installation mit einem echten Fötus kein Platz in der Ausstellung sei.“ Wir gehen davon aus, dass er zu seinem Wort steht.
Es braucht nicht einmal vertiefte embryologische Kenntnisse um festzustellen, dass es sich beim Exponat um den Kopf eines Foeten von mehr als 22 Lebenswochen handelt. Dies wurde auch vom Hersteller Xiao Yu bestätigt. Vom Lebensalter her könnte es sich durchaus um einen lebensfähigen Foeten gehandelt haben. Gemäss schweizerischem Recht hat ein Kind, selbst als Totgeburt, das Recht, einen Namen sowie eine würdige Bestattung zu erhalten, (siehe z. B. Art. 9 der Schweizer Zivilstandsverordnung). Ebenso hat es - insbesondere wenn lebend geboren - einen Anspruch auf den Totenfrieden. Die Mutter hat einen Anspruch auf Mutterschaftsversicherung, sofern die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat (siehe Art. 23 der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz).
Im Katalog zur Biennale 2001, an der dasselbe Werk ebenfalls ausgestellt wurde, bestätigt Frau Professor Monica Dematté, Konservatorin am Kunstmuseum Schanghai, dass für das besagte Werk tatsächlich der Kopf eines frühgeborenen Foeten verwendet wurde. Soweit es an uns liegt, müssen wir die menschliche Herkunft des Kopfes nicht mehr weiter nachweisen.
Die Verantwortlichen des Kunstmuseums bewegten sich irgendwo zwischen gestellter Ahnungslosigkeit und Unlauterkeit. Sie gaben sich unwissend über die menschliche Herkunft des Kopfes, obwohl diese durch zahlreiche Quellen längst bestätigt war. Um nicht aufs Thema eingehen zu müssen, lancierten sie Ablenkungsmanöver und brachten den Autor in unsachlicher und ungerechtfertigter Weise in die Nähe gewalttätiger islamistischer und anderer "fundamentalistischer" Kreise. Auffälligerweise wurden diese Kampagnen von Medien lanciert, in denen Ringier eine Mehrheit oder mindestens einen gewichtigen Anteil der Aktien besitzt (z.B. Blick, Le Temps). Herr Dr. Uli Sigg, Sammler zeitgenössischer chinesischer Kunst und seines Zeichens Vizepräsident des Verwaltungsrates von Ringier, kann Ihnen vielleicht eine Antwort geben, warum ausgerechnet die Ringierpresse oder der Ringiergruppe nahe stehende Medien solche Kampagnen lancieren. Wir wollen nicht weiter darauf eingehen sondern einzig offensichtliche Verstösse gegen die Menschenwürde mit rechtsstaatlichen Mitteln verhindern. Gerne nehmen wir die Einladung zu der öffentlichen Diskussion vom nächsten Montag, 22. August 2005, 19.30 Uhr im Kunstmuseum Bern an und freuen uns auf eine sachliche Diskussion.